Die eskalierende Lage im Nahen Osten hat direkte Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr, insbesondere auf Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate. Nach den gegenseitigen Angriffen zwischen Israel und dem Iran am 13. und 24. Juni 2025 warnt das Auswärtige Amt eindringlich vor nicht notwendigen Reisen in die Region. Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschärft, und Reisende müssen mit Luftraumsperrungen, Flugausfällen und unvorhersehbaren Zwischenfällen rechnen.
Inhaltsverzeichnis:
- Iranischer Raketenangriff auf US-Stützpunkt in Katar
- Dubai und Abu Dhabi geografisch nicht weit entfernt
- Flugstreichungen und Einschränkungen durch zahlreiche Airlines
- Was Reisende jetzt beachten müssen
- Rechtliche Lage bei Stornierungen bleibt kompliziert
- Winterurlaub in den Emiraten bleibt ungewiss
Iranischer Raketenangriff auf US-Stützpunkt in Katar
Am 24. Juni 2025 wurden Raketen aus dem Iran auf den größten US-Militärstützpunkt im Nahen Osten in Al-Udeid, Katar, abgefeuert. Zuvor hatte Israel am 13. Juni Ziele im Iran bombardiert. Als direkte Reaktion darauf folgte der iranische Gegenschlag. Diese Ereignisse haben eine prekäre Lage geschaffen, die die gesamte Golfregion betrifft – auch die Vereinigten Arabischen Emirate, obwohl sie selbst nicht in direkte Kampfhandlungen verwickelt sind.
Aktuell besteht zwischen Israel und dem Iran zwar ein Waffenstillstand, dieser gilt jedoch als instabil. Die Sorge vor einer regionalen Ausweitung bleibt bestehen. Das Auswärtige Amt mahnt daher zur Vorsicht: "Von nicht notwendigen Reisen in die VAE wird derzeit abgeraten."
Dubai und Abu Dhabi geografisch nicht weit entfernt
Die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen aus sieben Emiraten, darunter Dubai, Abu Dhabi, Sharjah und Fujairah. Sie liegen auf der Arabischen Halbinsel gegenüber dem Iran. Dubai ist etwa 2120 Kilometer von der israelisch-libanesischen Grenze entfernt und lediglich rund 781 Kilometer Luftlinie vom Iran.
Diese Nähe macht die Region sensibel für Auswirkungen des Konflikts. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass jederzeit sicherheitsrelevante Zwischenfälle auftreten können. Die Flugrouten über Israel und Iran sind gefährdet, was zu kurzfristigen Umleitungen oder Flugstreichungen führen kann.
Flugstreichungen und Einschränkungen durch zahlreiche Airlines
Mehrere internationale Fluggesellschaften haben Verbindungen in den Nahen Osten bereits eingestellt oder umgeleitet. Dazu zählen:
- Emirates: Streicht Flüge nach Iran, Irak, Jordanien und Libanon.
- Flydubai: Setzt Verbindungen nach Amman, Damaskus, Teheran und Tel Aviv aus.
- Qatar Airways: Stoppt Flüge in den Irak und nach Iran.
- Lufthansa Group: Kein Flugverkehr nach Tel Aviv und Teheran bis mindestens 31. Juli.
- Syrian Airlines: Kein Flug mehr nach Saudi-Arabien und in die Emirate.
Auch andere Airlines wie Etihad, British Airways, Air France-KLM, Wizz Air, Ryanair, Singapore Airlines, Delta und United Airlines haben einige Routen in die Golfregion vorübergehend gestrichen oder verändert.
Dennoch sind Flüge in die Emirate weiterhin möglich. Reisende sollten sich jedoch regelmäßig bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter informieren und mögliche Alternativen prüfen.
Was Reisende jetzt beachten müssen
Das Auswärtige Amt hat klare Empfehlungen für deutsche Staatsangehörige in der Region veröffentlicht:
- Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND
- Verfolgen der lokalen Medienlage
- Meiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen
- Kontaktaufnahme mit Reiseveranstaltern bei geplanten Ausreisen
- Suche nach alternativen Rückflügen bei Flugstreichungen
Eine Rückholaktion ist aktuell nicht geplant. Wer sich bereits in der Region aufhält, muss bei einer notwendigen Rückkehr eigenständig handeln. Auch Reisende, deren Flüge gestrichen wurden, sollen sich aktiv um Ersatz bemühen – etwa über Airlines benachbarter Länder.
Rechtliche Lage bei Stornierungen bleibt kompliziert
Da keine offizielle Reisewarnung, sondern nur ein Hinweis auf Reiseverzicht besteht, ist eine kostenlose Stornierung rechtlich nicht gesichert. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, dass eine allgemeine Angst oder Terrorgefahr keinen Rücktrittsgrund darstellt. Das bedeutet konkret:
- Nur Pauschalreisende könnten bei einer späteren offiziellen Reisewarnung kostenfrei stornieren.
- Einzelleistungen wie Flug und Hotel separat gebucht – kein Anspruch auf Erstattung.
- Reiseversicherungen greifen nur bei außergewöhnlichen Umständen wie Krieg oder Naturkatastrophen.
Im Fall einer offiziellen Reisewarnung kann eine „höhere Gewalt“ anerkannt werden. Dann gelten besondere Regeln, etwa:
- Pauschalurlauber können kostenfrei stornieren oder vorzeitig abreisen.
- Genutzte Leistungen wie der Hinflug müssen bezahlt werden.
- Bei Rückholaktionen kann eine Kostenbeteiligung von 50 % entstehen.
Winterurlaub in den Emiraten bleibt ungewiss
Ob Winterreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate möglich sein werden, ist aktuell völlig offen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) beschreibt die Lage als instabil. Reiseunternehmen stehen in Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und informieren ihre Kunden regelmäßig über sicherheitsrelevante Änderungen. Reisende mit Buchungen für die kommende Saison sollten:
- Den Verlauf des Konflikts beobachten.
- Frühzeitig mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.
- Möglichst flexible Umbuchungsoptionen prüfen.
Die Sicherheit der Gäste hat für Reiseveranstalter derzeit oberste Priorität. Aktuell empfiehlt es sich, alle Reiseentscheidungen mit Bedacht zu treffen und stets aktuelle Informationen einzuholen.
Quelle: Reise Reporter