Rauchen und Rücksicht auf Deutschlands Weihnachtsmärkten
Rauchen und Rücksicht auf Deutschlands Weihnachtsmärkten, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Der Duft von Glühwein, gebrannten Mandeln und Bratwurst liegt in der Luft. Weihnachtsmärkte ziehen jedes Jahr Millionen Besucher an. Doch inmitten der festlichen Atmosphäre kommt es immer wieder zu Diskussionen über das Rauchen und den Konsum von Cannabis. Während Kiffen in Deutschland gesetzlich stark eingeschränkt ist, bleibt das Rauchen auf den meisten Märkten erlaubt – mit wenigen Ausnahmen.

Inhaltsverzeichnis:

Holzwickede setzt als erste Gemeinde ein Rauchverbot durch

Seit dem Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2024 gilt in der Gemeinde Holzwickede ein umfassendes Rauchverbot bei allen Freiluftveranstaltungen der Kommune. Dazu zählt auch der Weihnachtsmarkt, der 2025 vom 28. bis 30. November stattfand. Erstmals galt hier ein vollständiges Rauchverbot auf dem Veranstaltungsgelände.

Die Gemeinde wies auf ihrer Internetseite zum 37. Holzwickeder Weihnachtsmarkt deutlich auf das Verbot hin. Der Marktplatz blieb offen, Absperrungen gab es keine. Besucher, die rauchen wollten, mussten sich an den Rand des Geländes begeben. Dort standen Raucherzonen und Sandeimer bereit. Das Sicherheitsunternehmen wurde beauftragt, die Regelungen „mit Fingerspitzengefühl“ umzusetzen.

Holzwickede gilt damit bundesweit als Vorreiter. Mehr über ähnliche lokale Initiativen in Deutschland erfahren Sie unter Weihnachtsmärkte 2025 in Deutschland.

Münchner Christkindlmarkt und das Cannabisgesetz

In München gilt auf dem traditionsreichen Christkindlmarkt das Rauchen weiterhin als erlaubt.

Rauchen erlaubt auf dem Münchner Christkindlmarkt
Rauchen erlaubt auf dem Münchner Christkindlmarkt, Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

 Der Markt liegt in der Hauptfußgängerzone und damit im öffentlichen Raum. Das hohe Besucheraufkommen spielt dabei keine Rolle. Der Konsum von Cannabis ist jedoch seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 deutlich eingeschränkt.

Nach dem Gesetz ist Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Ebenso in der Nähe von Minderjährigen oder Bildungseinrichtungen. Verstöße können von der Polizei geahndet werden.

Diese klaren Regeln sollen Konflikte vermeiden, vor allem in stark frequentierten Bereichen. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass sie sich eng an das Bundesgesetz hält. Für Interessierte, die sich über sichere Aufenthalte und gesetzliche Vorgaben informieren möchten, lohnt sich ein Blick auf sicher reisen 2026.

Nürnberg, Frankfurt und Köln bleiben bei bestehenden Regelungen

Auch in Nürnberg gibt es keine zusätzlichen Beschränkungen. Sprecher Thomas Meiler erklärte, dass Tabak- und Cannabiskonsum durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sowie das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) vollständig geregelt seien. 2024 wurden keine Verstöße auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt festgestellt.

In Frankfurt gelten ebenfalls die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Da der Markt in Fußgängerzonen stattfindet, ist das Rauchen erlaubt. Cannabis darf dort nicht konsumiert werden, wenn Minderjährige anwesend sind oder es zwischen 7 und 20 Uhr ist. Laut Clemens Dörrenberg von der Tourismus + Congress GmbH gab es bislang keine Beschwerden.

Köln erlaubt das Rauchen auf allen Weihnachtsmärkten im Freien. Die Stadt appelliert an Rücksichtnahme und stellt Raucherbereiche bereit. Der Ordnungsdienst kontrolliert Verstöße im Rahmen des Jugendschutzes. Besucher, die sich gestört fühlen, können sich direkt an den Marktbetreiber wenden.

Aachen, Leipzig und Dresden folgen dem Beispiel der Großstädte

Auf dem Aachener Weihnachtsmarkt ist das Rauchen ebenfalls erlaubt, da er im öffentlichen Raum stattfindet. Aschenbecher stehen an mehreren Stellen bereit. Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände verboten und wird kontrolliert. Till Schüler vom MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. betont, dass die meisten Gäste Rücksicht auf Nichtraucher nehmen.

In Leipzig und Dresden gelten keine zusätzlichen Einschränkungen. Auf dem berühmten Dresdner Striezelmarkt überwacht der Gemeindliche Vollzugsdienst die Einhaltung der Gesetze. Nur bei Verstößen wird eingegriffen.

Rücksichtnahme bleibt entscheidend

Auch wenn das Rauchen auf den meisten Weihnachtsmärkten erlaubt ist, sollten Besucher einige Regeln beachten:

Für Raucher:

  1. Vorhandene Raucherbereiche nutzen.
  2. Abstand zu Familien und Kindern halten.
  3. Stummel in bereitgestellten Aschern entsorgen.

Für Nichtraucher:

  • Ruhig und höflich ansprechen, wenn Rauch stört.
  • Bei Cannabisverstößen Ordnungsdienst informieren.

Weihnachtsmärkte bleiben Orte des Miteinanders. Wer Rücksicht zeigt, trägt dazu bei, dass das festliche Erlebnis für alle angenehm bleibt. Für eine Übersicht der schönsten Märkte mit winterlichem Flair empfehlen wir einen Blick auf weiße Weihnachten auf Europas schönsten Märkten 2025.

Quelle: Reisereporter

FAQ

Ist das Rauchen auf deutschen Weihnachtsmärkten erlaubt?

Auf den meisten Weihnachtsmärkten in Deutschland ist das Rauchen im Freien erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in einzelnen Gemeinden wie Holzwickede, wo seit Dezember 2024 ein komplettes Rauchverbot gilt.

Wo gilt auf Weihnachtsmärkten ein Rauchverbot?

Ein Rauchverbot gilt derzeit ausschließlich in der Gemeinde Holzwickede. Dort betrifft es alle von der Gemeinde organisierten Freiluftveranstaltungen, einschließlich des Weihnachtsmarkts.

Darf man auf Weihnachtsmärkten Cannabis konsumieren?

Der Konsum von Cannabis ist auf Weihnachtsmärkten grundsätzlich untersagt, wenn sich diese in Fußgängerzonen befinden oder Minderjährige in der Nähe sind. Zwischen 7 und 20 Uhr gilt laut Cannabisgesetz ein Konsumverbot in öffentlichen Bereichen.

Wie regeln Städte wie München, Frankfurt oder Köln das Rauchen?

In München, Frankfurt und Köln ist das Rauchen erlaubt, solange gesetzliche Vorschriften beachtet werden. In Köln gibt es zusätzliche Raucherzonen, um Rücksicht auf Nichtraucher zu nehmen.

Welche Maßnahmen gibt es in Aachen, Leipzig und Dresden?

In Aachen ist Rauchen erlaubt, aber Kiffen verboten. In Leipzig und Dresden gelten keine zusätzlichen Beschränkungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Die Einhaltung wird von Ordnungsdiensten kontrolliert.

Wie sollen sich Raucher auf Weihnachtsmärkten verhalten?

Raucher sollten vorhandene Raucherbereiche nutzen, Abstand zu Familien mit Kindern halten und Zigarettenstummel ordnungsgemäß entsorgen. Rücksichtnahme steht im Vordergrund.

Was können Nichtraucher tun, wenn sie sich belästigt fühlen?

Nichtraucher können die rauchende Person freundlich ansprechen oder sich an den Veranstalter wenden. Bei Cannabisverstößen kann der Ordnungsdienst informiert werden.