Elektronische Patientenakte
Elektronische Patientenakte, Foto: pixabay

Immer mehr Menschen in Deutschland erhalten derzeit eine elektronische Patientenakte. Das neue System bringt Vorteile, aber auch Sorgen um Datenschutz. Wer nicht komplett widersprechen will, kann gezielt bestimmte Funktionen deaktivieren. Es gibt vier offizielle Möglichkeiten für einen gezielten Widerspruch.

Inhaltsverzeichnis:

Widerspruch gegen vollständige elektronische Patientenakte bei der Krankenkasse

Seit Ende April wird die elektronische Patientenakte bundesweit automatisch erstellt, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Gesetzlich Versicherte müssen selbst aktiv werden, um dies zu verhindern. Wer bereits eine digitale Akte hat und diese nicht behalten möchte, kann auch im Nachhinein widersprechen. In diesem Fall ist die Krankenkasse verpflichtet, die Akte und alle darin gespeicherten Daten vollständig zu löschen. Für diesen Schritt sind bestimmte Angaben nötig:

  • Die Versicherungsnummer von der Gesundheitskarte
  • Eine schriftliche Erklärung des Widerspruchs
  • Nutzung eines offiziellen Formulars der Krankenkasse

Diese Regelung gilt auch für alle anderen Formen des Widerspruchs. Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten passende Vorlagen an.

Widerspruch gegen Risikoanalyse durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen gespeicherte Daten nutzen, um mögliche gesundheitliche Risiken zu erkennen. Dies soll der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten dienen und Prävention ermöglichen. Wer dies nicht möchte, kann die Analyse seiner Daten untersagen.

Versicherte haben das Recht, dieser Nutzung ausdrücklich zu widersprechen. Die Daten bleiben dann zwar gespeichert, dürfen aber nicht zu diesem Zweck verarbeitet werden. Die Funktion zur Risikoerkennung ist nur ein Teil der ePA und unabhängig von der kompletten Akte widerrufbar.

Widerspruch für Jugendliche und betreute Personen

Jugendliche ab 15 Jahren können selbstständig Widerspruch gegen die Nutzung der ePA einlegen. Bei 14-Jährigen ist dies möglich, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und selbst krankenversichert sind. In anderen Fällen übernehmen die Sorgeberechtigten diese Aufgabe.
Erziehungsberechtigte können sich gegen folgende Punkte wenden:

  • Die gesamte Patientenakte
  • Speicherung der Medikation
  • Speicherung von Abrechnungsdaten

Auch Personen, die gesetzlich betreut werden oder einen rechtlichen Vertreter haben, können auf diesem Weg einen gezielten Widerspruch einreichen.

Widerspruch gegen einzelne Datenbereiche in der ePA

Wer eine ePA nutzt, kann genau festlegen, welche Daten zugänglich sind. Ein vollständiger Ausschluss ist nur bei zwei Punkten möglich: der Medikamentenliste und den Abrechnungsdaten. Beide Bereiche werden zentral gespeichert und sind für viele Beteiligte im Gesundheitswesen einsehbar. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • Widerspruch gegen die Speicherung der Abrechnungsdaten, da sie den gesamten Krankheitsverlauf dokumentieren
  • Widerspruch gegen die Weitergabe anonymisierter Daten an das Forschungsdatenzentrum, obwohl diese nach Ansicht von Fachleuten theoretisch wieder zuordenbar sein könnten
  • Einschränkung des Zugriffs für bestimmte Gruppen im Gesundheitswesen

Die Weitergabe an die Pharmaindustrie ist technisch möglich. Daher ist die gezielte Kontrolle durch die Versicherten entscheidend.

Versicherte müssen aktiv handeln, wenn sie einzelne Funktionen oder die gesamte Nutzung der ePA ablehnen wollen. Hilfreich sind dabei digitale Generatoren, etwa von Organisationen wie dem Bündnis gegen die elektronische Patientenakte. Sie bieten vorformulierte Schreiben, die an die jeweilige Krankenkasse gesendet werden können.

 Quelle: Berliner Zeitung